Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Überlassung eines Firmenwagens für private Zwecke bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Höhe der Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1601; BGB § 1603
Berücksichtigung der Überlassung eines Firmenwagens für private Zwecke bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Höhe der Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- unterhalt24.com (Kurzinformation)
Vermögensvorteil durch Privatnutzung eines Firmenwagens
Verfahrensgang
- AG Oranienburg, 07.04.2010 - 35 F 11/10
- OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10
- OLG Brandenburg, 11.10.2010 - 9 WF 266/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Karlsruhe, 02.08.2006 - 16 WF 80/06
Unterhalt bei Getrenntleben: Wert der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10
Anders kann nur dann verfahren werden, wenn der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Kostentabellen) konkret darlegt, was er durch die private Nutzung des Firmenfahrzeugs erspart (vgl.: OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rz. 809; Langheim, Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Unterhaltsrecht, FamRZ 2009, 665;… Johannsen/Henrich/Büttner, Familienrecht, 5. Aufl., § 1361 BGB Rz. 42). - OLG München, 19.02.1999 - 12 UF 1545/98
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10
Anders kann nur dann verfahren werden, wenn der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Heranziehung einschlägiger Kostentabellen) konkret darlegt, was er durch die private Nutzung des Firmenfahrzeugs erspart (vgl.: OLG München, FamRZ 1999, 1350; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1759;… Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rz. 809; Langheim, Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines Dienstwagens im Unterhaltsrecht, FamRZ 2009, 665;… Johannsen/Henrich/Büttner, Familienrecht, 5. Aufl., § 1361 BGB Rz. 42). - BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00
Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 05.10.2010 - 9 WF 266/10
Der Bundesgerichtshof hat jedenfalls für Mangelfälle einer Regelung zugeneigt, wonach von dem nach Abzug des Selbstbehalts verbleibenden Einkommen des für mehrere Kinder Unterhaltspflichtigen der Betrag ermittelt werde, der dem Anteil des auf das volljährige Kind entfallenen Bedarfs am Gesamtunterhaltsbedarf aller gleichrangigen Unterhaltsberechtigten entspricht und sodann dieser Betrag mit dem verfügbaren Einkommen des anderen Elternteils ins Verhältnis gesetzt werde (BGH, FamRZ 2002, 815 m.w.N.).